Jedes Inkassounternehmen muss sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. § 13 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz registrieren lassen. Sie können sich von der Registrierung online unter www.rechtsdienstleistungsregister.de überzeugen. Viele Inkassounternehmen sind auch beim Bund Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) Mitglied. Über die Webseite des BDIUs www.inkasso.de erhalten Sie zusätzlich Informationen.