Als Vertragspartner der SCHUFA geben wir in regelmäßigen Abständen und in gesetzlich vorgeschriebener Weise Meldungen über die gegen Sie bestehende Forderung ab. Durch Einhaltung einer Rückzahlungsvereinbarung und Erledigung der Forderung können Sie Ihre Bönitätsauskunft bei der SCHUFA positiv beeinflussen. Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich damit wir eine solche Rückführungsvereinbarung treffen können.